Fitness First kündigen
Wer ist Fitness First?
Das Unternehmen Fitness First wurde 1992 gegründet und hat seinen Sitz in Bournemouth in Großbritannien. Die Fitnesskette bietet seinen Mitgliedern viele verschiedene Pakete an, um in den über 500 Studios zu trainieren. Fitness First agiert in Europa, Asien sowie Australien.
Fitness First Kündigung: Die richtige Kündigungsform beachten
Fitness First fordert eine schriftliche Kündigung, was bedeutet dass die Kündigung schriftlich und nicht verbal erfolgen und handschriftlich unterschrieben werden muss. Diese Form sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, da sonst deine Kündigung unwirksam sein könnte.
Sonderkündigungsrecht Fitness First
Die Mitgliedschaft kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Fitness First bietet seinen Kunden die Möglichkeit, eine trainingsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen, dies bedarf von euch allerdings einen schriftlichen Antrag für die Unterbrechung sowie die Angabe und den Nachweis eines Grunds. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise ein ärztliches Attest, ein Schwangerschaftsnachweis oder ein Schreiben des Arbeitgebers im Falle eines längeren Auslandsaufenthalts. Die ausgesetzten Monate werden dem Ende des Vertrags angehängt und eine solche Pause kann nur bei ungekündigten Verträgen in Anspruch genommen werden.
Ihr habt das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Fitness First kündigen: Kündigungsfristen
Dein Vertrag bei Fitness First hat eine festgelegte Grundlaufzeit und du hast die Möglichkeit, diesen Vertrag nach Ablauf dieser Zeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Falls du dies nicht tun solltest, verlängert sich dein Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
Fitness First Kontaktdaten:
Fitness First Germany GmbH
Hanauer Landstraße 148a
60314 Frankfurt
Fitness First Email: service@fitnessfirst.de
Fitness First Telefon: +49 (0) 69 / 408016555